E-Fahrzeuge: Auch Kfz-Gewerbe darf mobile Ladeleitungen prüfen

Im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) werden regelmäßig die mobilen Ladeleitungen von E-Fahrzeugen überprüft. Was früher nur Elektrofachkräften erlaubt war, dürfen nun unter bestimmten Voraussetzungen auch Fachkundige für Hochvoltsysteme im Kfz-Gewerbe durchführen.

Die im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften regelmäßig zu prüfenden mobilen Ladeleitungen von "gewerblichen" E-Fahrzeugen dürfen nun auch speziell ausgebildete Kfz-Techniker durchführen. | Bild: ProMotor/T. Volz.
Die im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften regelmäßig zu prüfenden mobilen Ladeleitungen von "gewerblichen" E-Fahrzeugen dürfen nun auch speziell ausgebildete Kfz-Techniker durchführen. | Bild: ProMotor/T. Volz.
Redaktion (allg.)
PROFI-Werkstatt