Normalerweise eintragungsfrei: Stoßdämpfer von Bilstein
Manche Werkstätten sind beim Einbau von Stoßdämpfern nicht sicher, ob eine Eintragungspflicht für das jeweilige Modell besteht. Bei den Gasdruckstoßdämpfern B4, B6 und B8, geeignet für den Einsatz in Pkw bis zu Schwerladern, brauche es jedoch kein Gutachten, so Bilstein. Allerdings gibt es Ausnahmen.
Eintragungsfrei: Die Stoßdämpfer B4, B6 und B8 von Bilstein. Foto: Bilstein