Für die vorschriftsmäßige Verwendung von Scheinwerfereinstellprüfgeräten (SEP) bei der Hauptuntersuchung (HU) gelten ab 1. Januar 2023 neue Richtlinien, denen alle ab diesem Datum hergestellten Geräte unterliegen.
Bei der Anschaffung neuer Scheinwerfereinstellprüfgeräte (SEP) haben Werkstätten auf einige neue Richtlinien zu achten, die ab 1. Januar 2023 in Kraft treten. | Bild: TÜV Nord.