ZDK: Werkstätten brauchen freien Zugang für digitale Services

Ab Juni will sich die Europäische Kommission mit den Leitlinien der zukünftigen Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO) zum Wettbewerbsrecht befassen. Die entsprechende Fachgruppe im Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat dazu einen Forderungskatalog erstellt.

Immer mehr Kfz-Wartungsdienste sind von digitalisierten Informationen abhängig. Damit die Werkstätten von den Fahrzeugherstellern die entsprechenden Informationen erhalten, hat die Bundesfachgruppe Freie Werkstätten im ZDK für die Verlängerung der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung, die ab 2023 gelten soll, einen Forderungskatalog erstellt. | Bild: T. Volz/ProMotor.
Immer mehr Kfz-Wartungsdienste sind von digitalisierten Informationen abhängig. Damit die Werkstätten von den Fahrzeugherstellern die entsprechenden Informationen erhalten, hat die Bundesfachgruppe Freie Werkstätten im ZDK für die Verlängerung der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung, die ab 2023 gelten soll, einen Forderungskatalog erstellt. | Bild: T. Volz/ProMotor.
Redaktion (allg.)
PROFI-Werkstatt